Der vorliegende Beitrag nimmt den neuen § 95a Abs 4 AktG, der ein Stimmverbot für Aufsichtsratsmitglieder bei related party transactions normiert, zum Anlass, sich allgemein mit Stimmverboten in Aufsichtsrat und Vorstand zu beschäftigen. Nach einer Standortbestimmung werden § 95a Abs 4 AktG sowie seine unionsrechtlichen Vorgaben analysiert, bevor die bereits bislang anerkannten ungeschriebenen Stimmverbote für Aufsichtsratsmitglieder und schließlich die Bedeutung von Stimmverboten im Vorstand thematisiert werden. Wertvolle Einsichten verspricht bei alldem ein vergleichender Blick auf die in weiten Teilen ähnliche deutsche Rechtslage.