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Editorial - Stiftungsprüfer ist nicht gleich Abschlussprüfer - na eben!

GesellschaftsrechtAufsatzSusanne KalssGesRZ 2016, 302 - 303 Heft 5 v. 18.11.2016

Normen: § 2 Z 1 APAG; § 1 APAG; § 35 APAG; § 27 Abs 1 PSG

Schlagwörter:

Abschlussprüfungen; Interessenvertretung; Privatstiftung; Beteiligungskonglomerat; Zulassungskriterium; Bestellvoraussetzung; Qualitätssicherung; Vermögensstrukturen

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