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Gerichtliche Abberufung eines Abschlussprüfers gemäß § 270 Abs 3 UGB - Ein Praxisbeispiel

Firmenbuchrecht; GesellschaftsrechtAufsatzDr. Klaus JenneweinGesRZ 2016, 214 - 215 Heft 3 v. 26.11.2016

Normen: § 270 Abs 3 UGB; § 269 Abs 4 UGB

Schlagwörter:

Rechtsmittel; Rechtsmittellegitimation; Gesellschaft; Gesellschafterbeschluss; Jahresabschluss; Abschlussprüfer: Abschlussprüfung; Abberufung Abschlussprüfer; Befangenheit; Unvereinbarkeit

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