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Haftung des Abschlussprüfers: Verjährungsfrist

WirtschaftsrechtJudikaturUniv-Prof. Dr. Eveline ArtmannGesRZ 2013, 52 - 56 Heft 1 v. 1.2.2013

OGH 1.8.2012, 1 Ob 35/12x; OLG Graz 2 R 230/11b

Schlagwörter:

Haftung des Abschlussprüfers; Gesellschaft; Schutzwirkung; Verjährung; Fristenlauf; Charakter der Frist; Ansprüche geschädigter Dritte;

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