§ 277 UGB; § 283 UGB
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, unter welchen gegebenen Voraussetzungen die Offenlegungspflicht des Masseverwalters nach Insolvenzeröffnung entfallen kann. Zu welchem Zeitpunkt hat dieser spätestens entsprechende Gründe zu offenbaren?