Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich dem Rechtsinstitut der Zustimmungsvorbehalte eines Aufsichtsrates und der Frage, welche Grenzen ihm durch § 95 Abs 5 AktG gesetzt werden. Ferner geht er dabei neben haftungsrechtlichen Aspekten auch auf die Zustimmungsvorbehalte in einer AG bzw. in einem Konzern und in diesem Zusammenhang auf deren konzernweite Umsetzung ein.