§§ 80 ff BAO; § 9 Abs 1 BAO
Im vorliegenden Beitrag wird die VwGH-Entscheidung 2011/16/0082 vom 28.4.2011 dargestellt, welche sich mit der Frage der Gläubigerbenachteiligung bei Abtretung von Forderungen aus der einzigen Einnahmenquelle einer AG und einer damit verbundenen möglichen Haftung des Vorstandes beschäftigt.