§ 22 GmbHG
In der vorliegenden Entscheidung stellte sich ua die Frage, inwieweit es GmbH-Gesellschaftern gestattet ist, Fotokopien von Unterlagen betreffend das Rechnungswesen der Gesellschaft anfertigen zu lassen. Wie weit geht der Informationsanspruch bzw. das Einsichtsrecht von Gesellschaftern der GmbH? Mit einer Entscheidungsanmerkung von Jürgen Rassi.