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Kapitalgesellschaft: Außerbetriebliches Vermögen; verdeckte Ausschüttung an der Wurzel

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtBearb. v. Dr. Johannes Wolfgang Steiner, Senatspräsident des VwGHGesRZ 2011, 131 Heft 2 v. 1.4.2011

§ 12 Abs 1 Z 2 KStG; § 8 KStG

In der vorliegenden Entscheidung hatte der VwGH zu beurteilen, ob ein Kfz (hier: Porsche, der auch vom Gesellschafter-Geschäftsführer genutzt werden konnte) dem Betriebsvermögen angehört oder aber dem außerbetrieblichen Vermögen der Gesellschaft zuzuordnen ist.

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