§ 82 GmbHG; § 52 AktG
Die in der vorliegenden Entscheidung behandelten Fragen betreffen die Übernahme von Bürgschaften iZm dem Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, den Missbrauch der Vertretungsmacht sowie die Erkundigungspflicht der (kreditgebenden) Bank. Mit einer Entscheidungsanmerkung von Martin Karollus.