§§ 82 f GmbHG
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, inwieweit im Hinblick auf einen Mietvertrag, der zwischen dem (ehemaligen) Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer und der GmbH abgeschlossen wurde, ein Verstoß gegen das Verbot der verdeckten Einlagenrückgewähr (Kapitalerhaltungsvorschriften) vorlag. Mit einer Entscheidungsanmerkung von Friedrich Rüffler.