Zusammenfassung: Dokalik und Birnbauer stellen in ihrem Beitrag das in § 283 UGB idF BBG 2011 normierte, neue Zwangsstrafverfügungsverfahren bei Verstößen gegen Offenlegungsverpflichtungen im Detail vor. Zusätzlich zu diesem besonderen Verfahren, das die fristgerechte Offenlegung von Jahresabschlüssen erzwingt, betrachten die Verfasser ebenso ausführlich die Neufassung des in § 24 FBG geregelten, allgemeinen Zwangsstrafenverfahrens.