§ 4 UmgrStG; § 18 Abs 6 f EStG; § 8 Abs 4 Z 2 KStG
In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH ua klar, unter welcher Voraussetzung ein Verlustvortrag, der zum Verschmelzungsstichtag noch nicht verbraucht ist, weiter vortragsfähig bleibt.
VwGH 29.9.2010, 2007/13/0012