§ 41 Abs 2 FLAG; § 22 Z 2 TS 2 EStG
In gegenständlichem Erkenntnis wurde seitens des VwGH festgestellt, ob in die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag Honorare, die Gesellschafts-Geschäftsführer einer GmbH für Programmierleistungen erhalten, einzubeziehen sind.