§ 155 AktG; § 151 AktG; § 29 Abs 1 AktG; § 28a AktG; § 28 Abs 2 AktG
In vorliegender Sache hatte sich der OGH der Frage zuzuwenden, ob es eines neuerlichen Beschlusses der Hauptversammlung bedarf, wenn Sacheinlagen vor der Anmeldung einer Kapitalerhöhung veräußert werden. Betrifft konsequent der Nachweis der freien Verfügbarkeit auch das durch die Veräußerung entstandene Kapital? Mit einer Entscheidungsanmerkung von Franz Pampel.