§§ 33 ff PSG
In vorliegender Sache war die Fortsetzung einer ohne Vorliegen eines Auflösungsgrundes aufgelösten Stiftung zu behandeln. In weiterer Folge war die analoge Anwendung des § 215 AktG und Änderungen der Stiftung im Lichte des Stifterwillens Gegenstand der Entscheidung. Mit Anmerkungen von Peter Csoklich.