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Genossenschaften: Firmenbildung, Rechtsformzusatz

Aus der aktuellen RechtsprechungGenossenschaftsrechtAnm. v. ADir. Wilhelm Birnbauer, Rechtspfleger am LG Wr NeustadtGesRZ 2010, 116 - 118 Heft 2 v. 1.4.2010

§ 22 UGB; § 18 Abs 2 UGB; § 4 GenG

In gegenständlichem Judikat war fraglich, ob der Rechtsformzusatz "eingetragene Genossenschaft" auch abgekürzt geführt werden kann, oder ob eine Täuschung über die Rechtsform vorliegen könnte. Mit Anmerkungen von Wilhelm Birnbauer.

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