§ 22 UGB; § 18 Abs 2 UGB; § 4 GenG
In gegenständlichem Judikat war fraglich, ob der Rechtsformzusatz "eingetragene Genossenschaft" auch abgekürzt geführt werden kann, oder ob eine Täuschung über die Rechtsform vorliegen könnte. Mit Anmerkungen von Wilhelm Birnbauer.