LVO 1990, BGBl Nr 322/1990
Der VwGH hatte sich in der vorliegenden Entscheidung mit Fragen zur Rechtssituation vor sowie nach dem Inkrafttreten der LVO 1990 zu befassen. Fragen stellten sich ua iZm der Beurteilung einer Vermietungstätigkeit bei einer GmbH & Co KG als Liebhaberei auf Ebene der Kommanditgesellschaft sowie im Hinblick auf die Bedeutung der Treuhandkommanditisten.