§§ 33 ff PSG; § 3 Abs 2 PSG
Der OGH hatte sich in der vorliegenden Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob nach dem Wegfall eines Stifters das Widerrufsrecht, das gem der Stiftungsurkunde den Stiftern zur gemeinschaftlichen Rechtsausübung vorbehalten ist, nicht länger besteht. Mit Anmerkungen von Peter Csoklich.