§ 810 ABGB; § 177 UGB; § 139 f UGB; § 127 UGB; § 119 UGB; § 117 UGB; § 228 ZPO
Nach der hM ist die Nichtigkeit eines Beschlusses einer Personengesellschaft mit Feststellungsklage geltend zu machen. Demgegenüber vertreten Teile der Lehre, dass analog zu den Kapitalgesellschaften die Nichtigkeit mittels Gestaltungsklage geltend zu machen sei. Mit Anmerkungen von Paul Schörghofer.