§§ 80 ff BAO; § 9 BAO
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen zu befassen betreffend die Vertreterhaftung eines lediglich "auf dem Papier" fungierenden bzw bloß formellen Geschäftsführers einer GmbH, die Auswahl- und Überwachungspflichten seitens der Geschäftsführung bezüglich eines beauftragten Wirtschaftstreuhänders sowie mit Fragen zur Relevanz von Gesetzesunkenntnis bzw Rechtsirrtum.