Zusammenfassung: Das LGZ Wien hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Schadenersatzpflicht der Republik Österreich zu befassen in einem Fall, in dem das Pflegschaftsgericht Investitionen von Mündelgeld in Aktien einer Immobilienfinanzierungsgesellschaft genehmigt hatte. Das durch den Vater eines Minderjährigen veranlagte Geld stammte von Schadenersatzzahlungen, die der Minderjährige infolge eines Unfall erhalten hatte.