Zusammenfassung: Das LGZ Graz hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Ersatzpflicht eines Finanzdienstleisters für die falsche Beratung von Kunden iZm Veranlagungen in Wertpapieren zu befassen.
Schlagwörter:
VKI; Musterprozess; Haftung; falsche Anlageberatung; Beratung; Finanzdienstleister; Wertpapiere; Risiko; Aufklärung; Veranlagung;