§ 273 Abs 1 lit a BAO; § 188 BAO
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, inwieweit es erforderlich ist, dass der Spruch eines Bescheides die Bezeichnung des Adressaten des Bescheides enthält.
§ 273 Abs 1 lit a BAO; § 188 BAO
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, inwieweit es erforderlich ist, dass der Spruch eines Bescheides die Bezeichnung des Adressaten des Bescheides enthält.