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GesBR: Bezeichnung des Bescheidadressaten ist essentieller Bestandteil des Bescheidspruches

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtBearb. v. Dr. Johannes Wolfgang Steiner, Senatspräsident des VwGHGesRZ 2009, 241 Heft 4 v. 1.8.2009

§ 273 Abs 1 lit a BAO; § 188 BAO

Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, inwieweit es erforderlich ist, dass der Spruch eines Bescheides die Bezeichnung des Adressaten des Bescheides enthält.

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