Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über einen Beschluss des deutschen BGH, in der sich der Gerichtshof ua mit der Frage zu befassen hatte, ob es zulässig ist, dass Mehrzuteilungsoptionen Konsortialbanken im Falle eines Börsengangs seitens der Gesellschaft mittels Kapitalerhöhung eingeräumt werden. Das Gericht klärte ebenso, ob dabei die Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses, welche auf eine Unangemessenheit der Ausgabemodalitäten gestützt wird, möglich ist.