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Körperschaft: Einbringung von Kommanditanteilen nicht in die Komplementär-GmbH, sondern in eine andere GmbH - keine Anwendung des § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG

Steuern und GebührenSteuerrechtBearb. v. Dr. Johannes Wolfgang Steiner, Senatspräsident des VwGHGesRZ 2009, 187 - 188 Heft 3 v. 1.6.2009

§ 19 UmgrStG; § 12 UmgrStG

Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die Bestimmung des § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG Anwendung findet in dem Fall, dass Kommanditanteile in eine andere Gesellschaft und nicht in die Komplementär-GmbH eingebracht werden.

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