Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die steuerliche Zurechnung der Einkünfte eines Wirtschaftstreuhänders einer WT-GmbH zu befassen, der neben seiner Stellung als Aufsichtsratsmitglied einer AG zugleich auch die des Vorstandsmitglieds einer Privatstiftung innehatte. Zu klären war, ob die Einkünfte aus selbständiger Arbeit auch dann der natürlichen Person zuzurechnen sind, wenn die berufsbezogenen Einnahmen aufgrund einer Vereinbarung an eine WT-GmbH abgeführt werden.