§ 16 Abs 1 EStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die steuerliche Behandlung von Aufwendungen iZm dem Erwerb von Put-Optionsscheinen eines Dienstnehmers einer AG zu befassen, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt. Zu klären war, ob derartige Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können.