§§ 12 ff UmgrStG; § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG; § 3 Z 15 FBG
Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich im Wesentlichen mit der "Eintragungsfähigkeit des geänderten Einbringungsstichtags ins FB". In einer Anmerkung nimmt Priv.-Doz. Haberer zu der Entscheidung des OGH persönlich Stellung.