Zusammenfassung: Das OLG Wien äußerte sich in dieser Entscheidung ua dazu, ob der formale Mangel eines Aufgriffsrechts, das nur notariell beurkundet wurde, durch die Eintragung im Firmenbuch geheilt werden kann. Ebenso äußerte sich das Gericht dahingehend, ob es zur Ausübung des Aufgriffsrechts auf den Todesfall eines Notariatsaktes bedarf.
Rechtsgrundlagen: § 49 GmbHG; § 76 GmbHG