Zusammenfassung: Das OLG Wien äußerte sich in dieser Entscheidung ua dazu, ob für die verpflichtende Rückübertragung der Geschäftsanteile vom Treuhänder an den Treugeber bei Beendigung der Treuhandschaft als Verfügungsgeschäft ein Notariatsakt notwendig ist.
Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 GmbHG; § 2 UmwG