§ 34 Abs 1 GmbHG; § 41 GmbHG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Anfechtung von fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen durch Klage nach § 41 GmbHG zu befassen. Wann ist diese entbehrlich? Wann liegt in diesem Zusammenhang ein "Scheinbeschluss" vor? Mit Anmerkungen von Eveline Artmann.