§ 33 Abs 1 FinStrG; § 33 Abs 3 lit b FinStrG; § 95 Abs 4 EStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine verdeckte Ausschüttung vorliegt, wenn eine GmbH causa societatis auf eine Forderung verzichtet, die gegenüber einem Gesellschafter besteht, der nicht mehr gewillt ist, eine gegenüber der Gesellschaft bestehende Verbindlichkeit zu begleichen.