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Sind treuwidrige Stimmabgaben von GmbH-Gesellschaftern bei der Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter mitzuzählen?

GesellschaftsrechtAufsatzAo. Univ.-Prof. Mag. phil. Dr. iur. Wilfried Thöni, Leopold-Franzens-Universität InnsbruckGesRZ 2008, 346 - 350 Heft 6 v. 1.12.2008

§ 16 Abs 2 f GmbHG; §§ 41 ff GmbHG; §§ 870 f ABGB; § 879 ABGB; § 115 UGB; § 195 Abs 2 AktG

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