Zusammenfassung: In seinem Beitrag befasst sich Dr. Dokalik mit der im Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 vorgesehenen Einführung eines stichtagsbezogenen Nachweises der Aktionärseigenschaft, welche hinkünftig als Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung einer an der Börse notierten Gesellschaft gelten soll. Der Autor geht in seinen Ausführungen auf die im Ministerialentwurf zum ARÄG 2009 allgemein bestimmten Regelungen für den Nachweis der Aktionärseigenschaft ein und erläutert diese in ihrer praktischen Anwendbarkeit sowohl für an der Börse notierte als auch nicht börsenotierte Unternehmen.