§ 8 Abs 2 KStG 1988; § 93 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH hatte sich mit der Frage der Qualifizierung von verdeckten Ausschüttungen zu befassen. Liegt ein kapitalertragsteuerpflichtiger Kapitalertrag vor?
VwGH 9.7.2008, 2005/13/0020
§ 8 Abs 2 KStG 1988; § 93 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH hatte sich mit der Frage der Qualifizierung von verdeckten Ausschüttungen zu befassen. Liegt ein kapitalertragsteuerpflichtiger Kapitalertrag vor?
VwGH 9.7.2008, 2005/13/0020