§ 41 GmbHG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses im Fall treuwidriger Stimmabgabe möglich ist, wenn die Verletzung der Treuepflicht einen Gesellschafter gegenüber einem nicht an der Gesellschaft beteiligten Treugeber betrifft. Mit Anmerkungen von Wilfried Thöni.