§ 4 Abs 1 EStG; § 24 EStG; § 32 Z 2 EStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wie die Leistung eines Gesellschafters einer atypischen stillen Gesellschaft aufgrund einer Bürgschaft für Schulden der Gesellschaft zu qualifizieren ist. Besteht Eignung für eine Rückstellung?