§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage des Vorliegens einer verdeckten Ausschüttung zu befassen. Im gegenständlichen Fall ging es um eine Vorteilszuwendung an eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person.
VwGH 27.2.2008, 2004/13/0031
§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage des Vorliegens einer verdeckten Ausschüttung zu befassen. Im gegenständlichen Fall ging es um eine Vorteilszuwendung an eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person.
VwGH 27.2.2008, 2004/13/0031