Der Kurzbeitrag informiert über eine höchstgerichtliche Entscheidung, in der der OGH zu entscheiden hatte, ob eine Gesamtrechtsnachfolge aufgrund von Verschmelzung ein im Gesellschaftsvertrag vereinbartes Zustimmungs- bzw Aufgriffsrecht auslöst.
OGH 29.11.2007, 1 Ob 130/07k