§ 222 UGB; § 277 Abs 1 UGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Masseverwalter zur Offenlegung von Jahresabschlüssen über Geschäftsjahre vor Konkurseröffnung verpflichtet ist, und in welchen Fällen eine Rechnungslegung entfallen kann.