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Zur Bedeutung der Verjährung nach § 83 Abs 5 GmbHG, § 56 Abs 4 AktG

GesellschaftsrechtHans-Georg KoppensteinerGesRZ 2008, 75 - 80 Heft 2 v. 1.4.2008

Zusammenfassung: Der Autor widmet seinen Beitrag der Frage, ob gegenüber der Verjährung der §§ 83 Abs 5 GmbHG und 56 Abs 4 AktG längere Verjährungsfristen für allenfalls konkurrierende Ansprüche in Frage kommen. Er geht zu diesem Zweck zunächst auf die Normzwecke der §§ 83 GmbHG und 56 AktG ein, - wer soll geschützt werden? - und zeigt mögliche Konkurrenzverhältnisse auf.

Rechtsgrundlagen: § 83 Abs 5 GmbHG; § 56 Abs 4 AktG

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