Zusammenfassung: Der Autor widmet seinen Beitrag der Frage, ob gegenüber der Verjährung der §§ 83 Abs 5 GmbHG und 56 Abs 4 AktG längere Verjährungsfristen für allenfalls konkurrierende Ansprüche in Frage kommen. Er geht zu diesem Zweck zunächst auf die Normzwecke der §§ 83 GmbHG und 56 AktG ein, - wer soll geschützt werden? - und zeigt mögliche Konkurrenzverhältnisse auf.
Rechtsgrundlagen: § 83 Abs 5 GmbHG; § 56 Abs 4 AktG