§ 20 GBG; § 52 GBG; § 94 GBG; § 136 GBG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob aus Anlass des Antrags auf Anmerkung einer Änderung des Firmenwortlauts zu prüfen ist, ob die gegenständliche Liegenschaft im Zuge einer Abspaltung zur Neugründung außerbücherliches Eigentum einer anderen Gesellschaft wurde.