§ 9 BAO; § 80 BAO
In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der VwGH mit den Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für nicht entrichtete Abgaben zu befassen, sowie mit dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung.
§ 9 BAO; § 80 BAO
In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der VwGH mit den Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für nicht entrichtete Abgaben zu befassen, sowie mit dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung.