§ 22 BAO; § 167 Abs 2 BAO
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob es sich bei einer Entnahme des Alleingesellschafter-Geschäftsführers um eine verdeckte Ausschüttung handelt.
§ 22 BAO; § 167 Abs 2 BAO
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob es sich bei einer Entnahme des Alleingesellschafter-Geschäftsführers um eine verdeckte Ausschüttung handelt.