§ 5 GenG; § 15 GenG; § 24 Abs 1 GenG; § 24 Abs 4 GenG
Nur die Generalversammlung einer Genossenschaft kann Vorstandmitglieder bestellen. Diese Kompetenz ist auch nicht durch die Satzung übertragbar.
OGH 25.5.2007, 6 Ob 92/07h
§ 5 GenG; § 15 GenG; § 24 Abs 1 GenG; § 24 Abs 4 GenG
Nur die Generalversammlung einer Genossenschaft kann Vorstandmitglieder bestellen. Diese Kompetenz ist auch nicht durch die Satzung übertragbar.
OGH 25.5.2007, 6 Ob 92/07h