Zusammenfassung: Eine mittels E-mail eingebracht Berufung ist unzulässig und mangels entsprechender Rechtsgrundlage ist auch ein Mängelbehebungsverfahren nicht möglich.
Schlagwörter:
Berufung per E-Mail, Mängelbehebungsverfahren;
Zusammenfassung: Eine mittels E-mail eingebracht Berufung ist unzulässig und mangels entsprechender Rechtsgrundlage ist auch ein Mängelbehebungsverfahren nicht möglich.
Schlagwörter:
Berufung per E-Mail, Mängelbehebungsverfahren;