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Ausgewählte OLG-Entscheidungen

UnternehmensrechtGesRZ 2007, 350 Heft 5 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Die Stellung des Geschäftsführers der Komplementärgesellschaft einer GmbH & Co KG und die des Prokuristen der KG dürfen nicht von ein und derselben Person besetzt sein.

Rechtsgrundlagen: § 48 UGB; § 126 UGB

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