Zusammenfassung: Werden durch den Vorstand keine Rücklagen gebildet, so ist derBilanzgewinn unter den Aktionären zu verteilen. Der Ausschluss der Verteilung durch die Hauptversammlung darf ohne satzungsmäßige Grundlage nicht beschlossen werden, anderen Falles ist der Beschluss der Hauptversammlung zwar nicht absolut nichtig, aber anfechtbar.
Schlagwörter: