§ 135 Abs 1 BAO; § 104 Abs 1 WAO; § 1 KommStG 1993; § 2 KommStG 1993; § 11 Abs 4 KommStG 1993
Das Gericht hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, wie eine Rechtsanwalt der mit 75% an einer Gesellschaft beteiligt ist und darüber hinaus auch noch Geschäftsführer dieser GmbH, nach dem Kommunalsteuergesetz zu besteuern ist.